Kinderschutzbeauftragte im Verein

Franziska Geisenhainer
Sozialpädagogin

E-Mail: f.geisenhainer@bw-buergel.de

Präventionskonzept Kinderschutz

1. Einleitung

Ein Sportverein bedeutet, dass Menschen in ihren körperlichen und psychischen Wohlbefinden gestärkt und gefördert werden. Er leistet damit einen Beitrag zu einer gesunden und aktiven Gesellschaft. 
Einer besonderen Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu. Durch die Mitgliedschaft im Sportverein können Kinder schon früh an einen ausgewogenen Lebensstil herangeführt werden. Hierbei spielen nicht nur Ernährung und Bewegung eine große Rolle. Gleichzeitig können durch die vielfältigen Angebote im Verein Themen wie soziale Interaktion, Teamfähigkeit, Konfliktlösungsstrategien niedrigschwellig ausprobiert und geübt werden. Diese Begriffe decken noch längst nicht ab, mit welchen Aufgaben Kinder und Jugendliche in einem Sportverein ganz unbewusst konfrontiert werden. Durch die Bewältigung dessen wachsen sie und wir stärken die Kinder und Jugendlichen für ihr Leben. 
Ein inhaltlicher Aspekt, der in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mehr und mehr in den Fokus rückt, ist der Schutz vor sexualisierter Gewalt. 
Mit diesem Präventionskonzept zum Kinderschutz wird ein wichtiges Thema in den Mittelpunkt unserer ehrenamtlichen Arbeit gesetzt. 
Kinder und Jugendliche haben besondere Bedürfnisse in Sachen Entwicklung, Förderung und Mitbestimmung. Sie sind bedeutsam für unsere Zukunft und deshalb besonders zu schützen. Oftmals wissen sie nicht, was ihre Rechte sind, beziehungsweise brauchen sie unseren Rückhalt, um für diese einzustehen. Wir möchten allen Ehrenamtlichen, die mit Kindern in unserem Verein arbeiten, Ihre wichtige Rolle ins Bewusstsein rufen. Mit unserer Arbeit tragen wir einen wichtig Bestandteil zur altersgemäßen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Es ist uns sehr wichtig, dass Kinder gestärkt, selbstbewusst und fair in unserem Verein Sport treiben können. Durch unsere klare und offen gezeigte Haltung sollen potenzielle Täter abgeschreckt werden. Weiterhin dient dieses Konzept bei Bedarf der Handlungssicherheit unserer Mitglieder. 

2. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

2.1 Verankerung in der Satzung des Vereins

In dem §12 Kinderschutz unserer Vereinssatzung ist Folgendes festgelegt:

„Der SV Blau-Weiß Bürgel e.V. setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen in seinem Wirkungsumfeld ein. Dabei übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst. Der Verein trägt Sorge für den Kinderschutz, verurteilt auf Schärfste jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und tritt Handlungen entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. Einzelheiten werden in einem Präventionskonzept zum Kinderschutz geregelt.“

Die Satzung wurde nach der einstimmigen Wahl in der Mitgliederversammlung im September 2021 erfolgreich verändert.

2.1 Verankerung in der Jugendordnung

Neben der Verankerung in unserer Vereinssatzung wurde der Kinderschutz auch in der Jugendordnung hinzugefügt: 

„Die Vereinsjugend setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen in seinem Wirkungsumfeld ein. Dabei übernehmen sie in vielfacher Weise Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind sich dieser besonderen Verantwortung bewusst. Die Vereinsjugend trägt Sorge für den Kinderschutz, verurteilt auf Schärfste jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und tritt Handlungen entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. Mindestens ein Kinderschutzbeauftragter ist als Ansprechpartner zu benennen. Als Ansprechpartner können volljährige Vereinsmitglieder, die die entsprechende Ausbildung des Landessportbundes vorweisen, fungieren. Zu den Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten gehören: 

  • Erstellung und Überarbeitung des Präventionskonzeptes 
  • Aufbau eines Netzwerkes von externen Fachstellen, um bei Bedarf angemessene Hilfen zu vermitteln 
  • Vermittlung von Wissen an Übungsleiter*innen und Mitarbeiter*innen des Vereins 
  • Überprüfung der Qualifikation aller Übungsleiter*innen 
  • Vertrauensvolle Ansprechpartnerin für alle Vereinsmitglieder.“ 

Die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten sind auf unserer Internetseite verfügbar. Hier wird auch über Projekte informiert und das Präventionskonzept veröffentlicht. 

3. Wissens- und Handlungskompetenzen vermitteln

Durch die Thematisierung des Kinderschutzes im Verein sollen zunächst alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sensibilisiert werden. Aufgrund des Erwerbs des Siegels „Sportverein aktiv im Kinderschutz“ möchte der Verein auch Außenstehende für dieses Thema sensibilisieren. 

3.1 Fortbildungen der Übungsleiter

Grundlegend soll sich jede*r Übungsleiter*in im Kinderschutz weiterbilden. Dazu werden diese im Rahmen der fünfjährigen Siegelverlängerung zu mindestens einer Fortbildung vom Kreissportbund oder Landessportbund gebeten.

3.2 Thematisierung des Präventionskonzept

Mindestens einmal jährlich ist das Präventionskonzept Bestandteil einer Vorstandsitzung. Hier werden neue Informationen angesprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Ergeben sich hierbei Neuerungen, werden diese in Mitgliederversammlungen oder Übungsleiterversammlungen an die Vereinsmitglieder weitergegeben. Die Kinderschutzbeauftragte ist verpflichtet, das Präventionskonzept stetig zu aktualisieren. 

4. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten

Um das Vereinsleben transparent gestalten zu können, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

4.1 Erstellung eines Verhaltenskodex

Die Kinderschutzbeauftragte stellt einen Verhaltenskodex auf, der für alle Vereinsmitglieder gelten soll. Es ist Aufgabe der Übungsleiter*innen der einzelnen Abteilungen, diesen an dessen konkrete Sportart anzupassen. Zudem wird von allen Übungsleiter*innen ein Führungszeugnis sowie die Unterzeichnung des Ehrenkodex des Landessportbundes verlangt. 

4.2 Elternarbeit

Die Übungsleiter*innen informieren die Eltern der Kinder und Jugendlichen über aktuelle Anlässe und Themen. Ihnen steht es frei, dies in persönlichen Gesprächen, Elternabenden, Informations-Mails o.ä. umzusetzen. 
Auch Eltern sollen über Weiterbildungsangebote des Kreis- und Landessportbundes informiert werden. Über unsere Internetseite können die Eltern unseres Vereins über Projekte und Maßnahmen zum Kinderschutz Kenntnis nehmen. 
Prinzipiell werden die Trainingseinheiten der einzelnen Gruppen transparent gestaltet. Um aber eine große Einwirkung der Eltern auf ihre Kinder zu verhindern und einen reibungslosen Ablauf der Einheiten zu gewährleisten, werden die Eltern gebeten, im Vorraum der Turnhalle beziehungsweise am Rand des Sportplatzes zu warten. 
Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit in „Tür- und Angelgesprächen“ mit den zuständigen Übungsleiter*innen über Einzelheiten oder Vorkommnisse im Training zu sprechen. Die Übungsleiter*innen sind offen und gesprächsbereit. Sofern ein Gespräch mit der Kinderschutzbeauftragten stattfinden soll, können die Übungsleiter*innen den Kontakt vermitteln. 

5. Mädchen und Jungen stärken

Die Übungsleiter*innen sind bestrebt die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu unterstützen und Gruppenprozesse anzuregen. Die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Um diese Prozesse anzuregen, sind folgende Maßnahmen geplant: 

5.1 Austausch über Kinderrechte

Erst das Bewusstsein über die eigenen Rechte befähigt Kinder dazu, ihre eigenen Grenzen zu wahren und Grenzüberschreitungen zu signalisieren. Dies kann niedrigschwellig in einzelnen Trainingseinheiten eingebunden werden und von Übungsleitern und Eltern initiiert werden. Die Kinderschutzbeauftragte ist bestrebt, den Übungsleitern Input für diese Arbeit zu geben. 

5.2 Partizipation der Kinder und Jugendlichen

Es besteht die Möglichkeit eine Jugendversammlung ins Leben zu rufen. Zwei Vertreter der jeweiligen Abteilung können gewählt werden, um Wünsche und Bedürfnisse der Vereinsjugend an den Vorstand weiterzutragen und so an Prozessen mitbestimmen können. Über die Kinderschutzbeauftragte steht es jedem Kind und Jugendlichen frei, eigene Bedürfnisse mitzuteilen. 

6. Prüfung der Eignung von Mitarbeitern

Punkt 4.1 soll hier noch einmal aufgenommen werden: Die Kinderschutzbeauftragte erstellt einen Verhaltensleitfaden, der für alle Mitglieder verbindlich ist. Weiterhin sind die Übungsleiter*innen bemüht, diesen an ihre Abteilung anzupassen. 

Der Vorstand, die Abteilungs- und Übungsleiter*innen werden durch diese Punkte auf ihre Eignung geprüft: 

  • Auseinandersetzung mit dem Verhaltensleitfaden
  • Der Ehrenkodex muss von jedem unterschrieben werden und wird beim Vorstand des Vereins hinterlegt.
  • Alle Übungsleiter*innen sind verpflichtet, ein Führungszeugnis vorzulegen. Dabei wird den Personen durch den Vorstand eine Bestätigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit ausgestellt. Die Einsichtnahme ins Führungszeugnis wird in einem Formular bestätigt und bei Beendigung der ehrenamtlichen Arbeit vernichtet. Das Führungszeugnis wird nicht im Verein aufbewahrt. Die Übungsleiter*innen sind verpflichtet, dieses Führungszeugnis aller fünf Jahre vorzuzeigen. Bei Straftaten, die im §72a SGBVIII aufgelistet sind, wird der Vorstand die Mitarbeit im Verein untersagen beziehungsweise beenden. 

7. Interventionsmaßnahmen bei einem Verdachtsfall

Die folgenden fünf Schritte der Intervention sind bei einem Verdachtsfall einzuhalten. Sie werden auf unserer Webseite veröffentlicht.

1. Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen

Ein Verdacht, der fälschlicherweise geäußert wird, hat gravierende Folgen für die Betroffenen. Aus diesem Grund ist es maßgebend, den Verdacht gewissenhaft zu prüfen. 
Die erste Ansprechpartnerin ist die Kinderschutzbeauftragte, sie sollte unmittelbar hinzugezogen werden und steht beratend zur Seite. 
Äußerungen von Zeugen und Betroffenen müssen ernstgenommen werden. Alle Aussagen und Handlungen, die in dem Zusammenhang mit dem Vorfall stehen werden mit Uhrzeit und Datum protokolliert. Ziel ist es, den Handlungsbedarf konkret prüfen zu können und weitere Interventionsmaßnahmen einzuleiten. Die Beteiligten werden über den Prozess detailliert informiert, sofern damit der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Damit inbegriffen sind die Eltern des Kindes oder Jugendlichen. Sind beide Parteien Minderjährig, gilt das gleichermaßen. 
Der Vorstand wird über diesen Vorfall informiert. Ist ein Vorstandsmitglied involviert, wird der Kreissportbund beziehungsweise Landessportbund einbezogen. 

2. mit externen Fachstellen kooperieren

Die Kinderschutzbeauftragte des Sportvereins kooperiert mit dem Kinderschutzbeauftragten des Landessportbundes. In Zusammenarbeit werden weitere externe Fachstellen wie Kinderschutzdienst und Jugendamt hinzugezogen. 

Zuständig sind: 

  • Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des DRK Eisenberg (Tel.:036691/62934) 
  • Kinder- und Jugendschutzdienst Huckepack Pößneck (Tel.: 03647/506493) 

Durch die berufliche Tätigkeit der Kinderschutzbeauftragten, besteht direkter Kontakt zu den insoweit erfahrenen Fachkräften des Jugendamtes. Nach dem Gespräch mit den Beratungsstellen kann bei Bedarf die Polizei eingeschaltet werden. 
Sollten vom Vorfall zwei Minderjährige betroffen sein, müssen beide Eltern achtsam und sensibel in diesen Prozess eingebunden werden. Gegebenenfalls ist es notwendig, die Schule einzubinden oder andere Fachkräfte, die mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ist wünschenswert. Alle benannten Punkte werden mit dem Kinderschutzbeauftragten des Landessportbundes abgespochen. 

3. im besten Interesse des jungen Menschen handeln

Zu den Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind gehört die Unterbrechung des Kontakts zwischen der betroffenen und der übergriffigen Personen. Die übergriffige Person wird zunächst von allen Vereinsaktivitäten ausgeschlossen. Dies muss sachlich und klar kommuniziert werden. Auch in diesem Punkt sollte unterschieden werden, ob der Übergriff zwischen Kindern oder zwischen einem Kind und einem Erwachsenen stattgefunden hat. Es ist dringend notwendig, die Eltern sensibel und angemessen in den Prozess einzubinden. Alle Schritte werden dokumentiert und gesammelt bei der Kinderschutzverantwortlichen aufbewahrt. An diesem Punkt sollten sich alle Informationen bündeln. 

Durch die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen ergeben sich weitere Handlungsschritte, die in Absprache zu befolgen sind.

4. Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen wahren

Es ist ebenso Aufgabe des Vereins, die Mitarbeiter/-innen zu schützen und vorschnellen Äußerungen entgegen zu wirken. Die eben genannten Handlungsschritte sind dringend einzuhalten. Das bedeutet, dass Personen nicht vorschnell und öffentlich verurteilt werden dürfen. Im Falle einer falschen Verdachtsäußerung kann es schnell zu Rufschädigung kommen. Werden Vereinsmitglieder von Vereinsaktivitäten ausgeschlossen, ist größtmögliche Sorgfalt und Diskretion geboten. Durch die beschriebenen Handlungsschritte kann ein sensibler und vertraulicher Umgang mit Verdachtsäußerungen gewährleistet sein. 

5. Klar und sachlich kommunizieren

Betroffene und Eltern werden durch den Kinderschutzbeauftragten beziehungsweise durch die externen Fachstellen klar und sachlich über den Prozess informiert. Informationen sollen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Wird ein Fall bestätigt, so wird eine Pressemitteilung verfasst. Sie beschreibt die Interventionsmaßnahmen ohne Nennung von Namen. Für diese Öffentlichkeitsarbeit werden der Vorstand und der Kinderschutzbeauftragte des Landessportbund einbezogen. Über die Pressemitteilung wird die klare Haltung des Vereins gegen Gewalt verdeutlicht.