Präventionskonzept Kinderschutz als PDF

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1. Einleitung

Ein Sportverein fördert das körperliche und psychische Wohlbefinden seiner Mitglieder und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden, aktiven Gesellschaft. Besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kommt dem Verein eine herausragende Bedeutung zu. Durch die Mitgliedschaft im Sportverein werden Kinder früh an einen gesunden Lebensstil herangeführt. Dabei geht es nicht nur um Bewegung und Ernährung, sondern auch um Themen wie soziale Interaktion, Teamfähigkeit und Konfliktbewältigung, die in einem geschützten Rahmen erprobt und geübt werden können.
Diese Bereiche sind jedoch nur ein Teil dessen, was Kinder und Jugendliche im Sportverein unbewusst lernen und erfahren. Ihre persönliche Entwicklung wird durch diese Erfahrungen gefördert, und wir tragen dazu bei, sie zu stärken und auf das Leben vorzubereiten.

Ein besonders wichtiger Aspekt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist der Schutz vor allen Formen von Gewalt. Dieses Präventionskonzept zum Kinderschutz stellt sicher, dass dieser Schutz zentral in unserer Arbeit verankert ist.

Kinder und Jugendliche haben spezifische Bedürfnisse hinsichtlich ihrer Entwicklung, Förderung und Mitbestimmung. Sie sind unsere Zukunft und verdienen daher besonderen Schutz. Oft sind sie sich ihrer Rechte nicht bewusst oder benötigen Unterstützung, um für diese einzutreten. Wir möchten allen Ehrenamtlichen, die mit Kindern arbeiten, die Verantwortung und Bedeutung ihrer Rolle in diesem Kontext bewusst machen. Unsere Arbeit trägt einen wesentlichen Teil zur altersgerechten Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei.

Es ist uns wichtig, dass Kinder in unserem Verein gestärkt, selbstbewusst und fair Sport treiben können. Durch unsere klare und offene Haltung möchten wir potenzielle Täter abschrecken und unseren Mitgliedern Handlungssicherheit bieten.

2. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

2.1 Verankerung in der Satzung des Vereins

In §12 „Kinderschutz“ der Vereinssatzung ist festgelegt:

„Der SV Blau-Weiß Bürgel e. V. setzt sich für das Wohl von jungen Menschen in seinem Wirkungsbereich ein. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst. Der Verein verpflichtet sich, dem Kinderschutz höchste Priorität zu geben, verurteilt jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und tritt jeder Handlung entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet. Detaillierte Regelungen werden in einem Präventionskonzept zum Kinderschutz festgehalten.“

Die Satzung wurde nach der einstimmigen Entscheidung der Mitgliederversammlung im September 2021 erfolgreich geändert.

2.2 Verankerung in der Jugendordnung

Auch in der Jugendordnung des Vereins wird der Kinderschutz ausdrücklich berücksichtigt:
„Die Vereinsjugend setzt sich für das Wohl von jungen Menschen in ihrem Umfeld ein. Sie übernimmt Verantwortung für die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen und ist sich dieser Verantwortung bewusst. Die Vereinsjugend trägt Sorge für den Kinderschutz, verurteilt jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und tritt Handlungen entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. Mindestens ein Kinderschutzbeauftragter ist als Ansprechpartner*in zu benennen. Als Ansprechpartner*in können volljährige Vereinsmitglieder fungieren, die die entsprechende Ausbildung des Landessportbundes nachweisen können. Zu den Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten gehören:

  • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung des Präventionskonzepts
  • Aufbau eines Netzwerks mit externen Fachstellen, um bei Bedarf gezielte Hilfen zu vermitteln
  • Wissensvermittlung an Übungsleiter*innen und Mitarbeitende
  • Überprüfung der Qualifikationen aller Übungsleiter*innen
  • Vertrauensvolle Ansprechpartnerin für alle Vereinsmitglieder"


Die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten sowie Informationen über Projekte und das Präventionskonzept sind auf unserer Webseite verfügbar.

3. Wissens- und Handlungskompetenzen vermitteln

Das Thema Kinderschutz soll allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bewusst gemacht und ihre Handlungskompetenz gestärkt werden. Im Rahmen des Siegelprogramms „Sportverein aktiv im Kinderschutz“ möchte der Verein zudem auch Außenstehende für dieses Thema sensibilisieren.

3.1 Fortbildungen der Übungsleiter

Alle Übungsleiter*innen müssen sich regelmäßig im Bereich Kinderschutz fortbilden. Im Rahmen der fünfjährigen Siegelverlängerung sind sie dazu verpflichtet, mindestens eine Fortbildung mit Nachweis über zwei Lehreinheiten zu besuchen. Diese Fortbildung kann ggf. auch als Vor-Ort-Veranstaltung in Kooperation mit dem Kinderschutzbeauftragten des Landessportbundes organisiert werden. Eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinen aus Bürgel ist wünschenswert.

3.2 Thematisierung des Präventionskonzept

Mindestens einmal jährlich wird das Präventionskonzept auf einer Vorstandssitzung thematisiert. Dabei werden relevante Informationen besprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Alle Neuerungen werden in Mitgliederversammlungen oder Übungsleiterversammlungen an die Vereinsmitglieder weitergegeben. Die Kinderschutzbeauftragte sorgt dafür, dass das Präventionskonzept regelmäßig aktualisiert wird.

4. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten

Um das Vereinsleben transparent zu gestalten, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

4.1 Erstellung eines Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex wird in einem Workshop oder einer Vorstandsversammlung erarbeitet, wobei auch die Kinder und Jugendlichen in geeigneter Weise einbezogen werden. Die Übungsleiter*innen der einzelnen Abteilungen passen diesen Kodex an die jeweilige Sportart an. Alle Übungsleiterinnen müssen ein Führungszeugnis vorlegen und den Ehrenkodex des Landessportbundes unterzeichnen.

4.2 Elternarbeit

Die Übungsleiter*innen informieren die Eltern über aktuelle Themen und Entwicklungen, zum Beispiel durch persönliche Gespräche, Elternabende oder unsere Vereinsnews. Über die Vereins-Website können sie sich über Projekte und Maßnahmen zum Kinderschutz informieren.

Die Trainingszeiten und -einheiten werden transparent gestaltet. Damit die Eltern nicht zu sehr in die Trainingsabläufe eingreifen, werden sie gebeten, außerhalb des Trainingsraumes oder des Sportplatzes zu warten. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich in „Tür- und Angelgesprächen“ mit den Übungsleiter*innen auszutauschen. Auf Wunsch kann auch ein Gespräch mit der Kinderschutzbeauftragten vermittelt werden.

5. Mädchen und Jungen stärken

Die Übungsleiter*innen haben das Ziel, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu fördern und Gruppenprozesse anzuregen. Dabei müssen die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen gewahrt bleiben. Um dies zu unterstützen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

5.1 Austausch über Kinderrechte

Die Kinder sollen früh ein Bewusstsein für ihre Rechte entwickeln, um ihre eigenen Grenzen zu wahren und Grenzüberschreitungen anzuzeigen. Dies kann in einzelnen Trainingseinheiten thematisiert werden und soll sowohl durch Übungsleiter*innen als auch durch Eltern unterstützt werden. Die Kinderschutzbeauftragte gibt den Übungsleiter*innen bei Bedarf entsprechende Impulse und Materialien.

5.2 Partizipation der Kinder und Jugendlichen

Die Jugendordnung des Vereins wird überarbeitet, um eine Jugendversammlung zu ermöglichen. Hier können zwei Vertreter der jeweiligen Abteilung gewählt werden, die Wünsche und Bedürfnisse der Jugend an den Vorstand weitertragen. Die Kinderschutzbeauftragte steht allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, um ihre Anliegen mitzuteilen.

6. Prüfung der Eignung von Mitarbeitern

Der Vorstand sowie die Abteilungs- und Übungsleiter*innen werden durch die Kinderschutzbeauftragte auf ihre Eignung hin geprüft. Diese Prüfung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
  • Auseinandersetzung mit dem Verhaltensleitfaden
  • Ehrenkodex: Der Ehrenkodex muss von jeder Person unterschrieben und beim Vorstand des Vereins hinterlegt werden
  • Führungszeugnis: Alle Übungsleiter*innen und der Vorstand sind verpflichtet, ein Führungszeugnis vorzulegen. Der Vorstand stellt hierfür eine Bestätigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit aus. Die Einsichtnahme des Führungszeugnisses wird in einem Formular protokolliert und das Dokument nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit vernichtet. Das Führungszeugnis wird nicht im Verein aufbewahrt. Übungsleiterinnen sind verpflichtet, alle fünf Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
  • Straftaten im Sinne von §72a SGB VIII: Bei relevanten Straftaten wird der Vorstand die Mitarbeit im Verein untersagen oder beenden.

7. Interventionsmaßnahmen bei einem Verdachtsfall

Die folgenden fünf Schritte sind bei einem Verdachtsfall zu beachten. Sie werden auf unserer Webseite veröffentlicht:

1. Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen

Ein falscher Verdacht kann gravierende Folgen haben, daher ist eine gründliche Prüfung essenziell. Die Kinderschutzbeauftragte ist der erste Ansprechpartner und sollte unverzüglich hinzugezogen werden. Sie steht beratend zur Seite. Alle Aussagen von Zeugen und Betroffenen sind ernst zu nehmen, und alle relevanten Handlungen und Aussagen werden mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Ziel ist es, den Handlungsbedarf zu prüfen und gegebenenfalls weitere Interventionsmaßnahmen einzuleiten. Betroffene sowie ihre Eltern (oder im Falle von Minderjährigen beide Parteien) werden über den Prozess informiert, sofern dies den Schutz des Kindes nicht gefährdet. Der Vorstand wird ebenfalls informiert. Sollte ein Vorstandmitglied involviert sein, wird der Kreissportbund oder Landessportbund einbezogen.

2. Kooperation mit externen Fachstellen

Die Kinderschutzbeauftragte des Sportvereins arbeitet eng mit dem Kinderschutzbeauftragten des Landessportbundes zusammen. Weitere externe Fachstellen wie der Kinderschutzdienst und das Jugendamt werden bei Bedarf hinzugezogen. Zuständige Stellen sind:

    Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des DRK Eisenberg (Tel.: 036691/62934)

    Kinder- und Jugendschutzdienst Huckepack Pößneck (Tel.: 03647/506493)
Durch die berufliche Tätigkeit der Kinderschutzbeauftragten besteht ein direkter Kontakt zu Fachkräften des Jugendamtes. Nach Rücksprache mit den Beratungsstellen kann bei Bedarf auch die Polizei eingeschaltet werden. Bei Vorfällen, an denen zwei Minderjährige beteiligt sind, müssen beide Elternteile sensibel in den Prozess eingebunden werden. Bei Bedarf kann auch die Schule oder andere Fachkräfte, die mit den betroffenen Kindern arbeiten, einbezogen werden. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ist hierbei von Bedeutung.

    Insofern sind erfahrene Fachkräfte des Saale-Holzland-Kreises definitiv für Beratungen hinzuzuziehen.

3. Im besten Interesse des Kindes handeln

Zu den Schutzmaßnahmen gehört die sofortige Unterbrechung des Kontakts zwischen dem betroffenen Kind und der übergriffigen Person. Die betreffende Person wird vorübergehend von allen Vereinsaktivitäten ausgeschlossen. Dies muss sachlich und klar kommuniziert werden. Ein Unterschied ist dabei zu machen, ob der Übergriff zwischen Kindern oder zwischen einem Kind und einem Erwachsenen stattgefunden hat. Es ist besonders wichtig, die Eltern angemessen und sensibel in den Prozess einzubinden. Alle Schritte werden sorgfältig dokumentiert und bei der Kinderschutzbeauftragten aufbewahrt. Weitere Handlungsschritte ergeben sich durch die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen und werden entsprechend abgestimmt.

4. Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter*innen

Der Verein hat auch die Verantwortung, die Mitarbeiter*innen zu schützen und vorschnellen Äußerungen vorzubeugen. In Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Maßnahmen muss darauf geachtet werden, dass Personen nicht vorschnell oder öffentlich verurteilt werden. Falsche Verdachtsäußerungen können zu schwerwiegender Rufschädigung führen. Wenn Vereinsmitglieder von Aktivitäten ausgeschlossen werden, ist größtmögliche Diskretion und Sorgfalt geboten. Die beschriebenen Schritte gewährleisten einen sensiblen und vertraulichen Umgang mit Verdachtsfällen.

5. Klar und sachlich kommunizieren

Betroffene sowie deren Eltern werden durch die Kinderschutzbeauftragte und die externen Fachstellen klar und sachlich über den weiteren Verlauf des Prozesses informiert. Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wird der Verdacht bestätigt, wird eine Pressemitteilung verfasst, die die durchgeführten Interventionsmaßnahmen beschreibt, jedoch keine Namen nennt. Diese Mitteilung wird, falls erforderlich, öffentlich gemacht, um die klare Haltung des Vereins gegen Gewalt zu unterstreichen. Der Vorstand und der Kinderschutzbeauftragte des Landessportbundes sind in den Prozess der Öffentlichkeitsarbeit eingebunden.